Die umweltpolitische Sprecherin der SPD- Landtagsfraktion, Dr. Liane Deicke, teilt mit:
Die Koalitionsfraktionen haben letzte Woche einen Änderungsantrag vorgelegt, der den ursprünglichen Entwurfstext des Gesetzes ersetzt. Nach unserer Auffassung greift der neue Entwurf nicht nur in die Selbstverwaltung der Kommunen ein, sondern auch in ihre Finanzhoheit.
Obwohl laut Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages die Kommunen insbesondere bei Angelegenheiten, die ihre Finanzhoheit betreffen, anzuhören sind, lag keine schriftliche Stellungnahme der Kommunen bzw. ihrer Spitzenverbände vor. Nachdem ein Gutachten des juristischen Dienstes des Landtages unsere Rechtauffassung bestätigte, war die Koalition gezwungen, den Gesetzentwurf von der heutigen Tagesordnung des Sächsischen Landtages abzusetzen. Es erfolgte eine Rücküberweisung in den Umweltausschuss. Dieser wird sich am 20. August erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.
Unabhängig davon widerspricht nach Auffassung der SPD Fraktion der von Schwarz-Gelb vorgelegte Gesetzentwurf allen naturschutzfachlichen Argumenten, den Interessen des Artenschutzes und auch des Biotopschutzes.