Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Liane Deicke, SPD-Fraktion zum Thema: Grundschule Arzberg

Landespolitik

Der Grundschule Arzberg soll die Mitwirkung des Freistaates entzogen werden, weil sich zum Stichtag nur 14 Kinder angemeldet hatten. Inzwischen wurde bekannt, dass dem 15. Kind, dessen Eltern es an der Grundschule Arzberg anmelden wollen dies aber schon Ende 2009 verwehrt wurde mit der Begründung, dass die Schule geschlossen werde.

Frage an die Staatsregierung:

Wie begründet der Kultusminister, dass die Schulverwaltung relativ offensiv die Schließung der Grundschule Arzberg betreibt?“

Antwort des Staatsministers Dr. Wöller im Plenum, Donnerstag, 20.05.2010:

Für die Grundschule Arzberg der Gemeinde Arzberg wurde, wie bei anderen Schulen auch, ein Mitwirkungsverfahren eröffnet.
Dieses Verfahren wurde am 14.5.2010 mit der Versendung des Bescheides beendet. Von einem offensiven Vorgehen der Schulverwaltung gegenüber der Gemeinde Arzberg kann dabei nicht die Rede sein, vielmehr wurden alle relevanten Fakten und Argumente der Gemeinde, des Landkreises und der Eltern durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport genau geprüft und abgewogen.

Nach Prüfung und Abwägung aller abgegebenen Stellungnahmen und der Betrachtung der Ausnahmetatbestände von § 4 a Absatz 4 SchulG war jedoch festzustellen, dass das öffentliche Bedürfnis für die gesamte Grundschule nicht gegeben ist.

Die Prüfung hat selbstverständlich auch den Antrag der Eltern, die im Schulbezirk der Grundschule Beilrode wohnen, zur Beschulung ihres Kindes in der Grundschule Arzberg umfasst.

Über den Ausnahmeantrag der Eltern wurde erst im Monat Mai des Jahres 2010 entschieden.

Eine Ablehnung bereits im Jahr 2009 hat es nicht gegeben. Die Gründe für die Ablehnung des Ausnahmeantrages lagen im fehlenden öffentlichen Bedürfnis für die gesamte Schule.

Das heißt, da die Klassenstufen 2, 3 und 4 der Grundschule Arzberg im kommenden Schuljahr nicht die erforderliche Mindestschülerzahl von 15 Schülern pro Klasse aufweisen können und auch für die nächsten Jahre in nahezu allen Schuljahren weniger als 15 Schüler erwartet werden, kann die Schule ab dem 1.8.2010 nicht weitergeführt werden.

Daran ändert auch nichts, dass eine Klassenstufe 1 mit 15 Schülern gebildet werden könnte. Eine Grundschule mit nur einer Klasse kann wegen der fehlenden Absicherung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht des Staates, nicht genehmigt werden.

Daher waren die vorgebrachten Gründe der Eltern zurückzustellen.