Zur beabsichtigten Änderung des Naturschutzgesetzes durch die CDU/FDP- Regierung

Pressemitteilung

(SPD- Landtagsabgeordnete Dr. Deicke reagiert auf Brief des BUND „Stoppen Sie den Wahnsinn“, TZ vom 13.01.2010)

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es unterschiedliche Bestrebungen, den Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen einzuschränken.
Die SPD-Landtagsfraktion hat sich als damaliger Koalitionspartner vehement gegen eine Änderung des § 22 Abs.2 SächsNatSchG ausgesprochen und allen diesbezüglichen Vorhaben Einhalt geboten!
Nach unserer Auffassung ist die Einschränkung des Geltungsbereiches kommunaler Baumschutzsatzungen sowohl aus umweltpolitischer als auch aus kommunalpolitischer Perspektive abzulehnen.

Aus umweltpolitischer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, im Bezug auf die Zielstellungen des Natur-, Umwelt-, Klima- und Artenschutzes sachfremde Kriterien heranzuziehen. Ein Baum ist nicht weniger Schutz-würdig, nur weil er sich auf einem Wohngrundstück befindet. Bäume und andere Gehölze haben, unabhängig ihres Standortes, Einfluss auf das Wohlergehen und die Gesundheit der Allgemeinheit.

Auch kommunalpolitische Argumente sprechen gegen eine Änderung der Gesetzeslage. Die Kommunen sind nach der derzeitigen Regelung völlig frei, ob und inwieweit sie Baumschutzsatzungen erlassen. Dies ist ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung, der so beibehalten werden muss. Diese Position wurde im Übrigen ebenfalls von den kommunalen Spitzenverbänden vertreten.

Zudem kann nicht davon ausgegangen werden, dass der einzelne Bürger über ausreichende naturschutzfachliche Kenntnisse verfügt; z.B. ob es sich um eine seltene Gehölzart handelt oder ob eine Baumart eine Brut- oder Ruhestätte für bestimmte Tierarten darstellt. Wenn Baumfällungen dem alleinigen Ermessen der Eigentümer unterliegen, sind Baumfällungen im großen Umfang zu befürchten. Dass diese Sorge nicht unbegründet ist, zeigt auch die vom Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e.V. beschriebene Sachlage. Demnach wurden den im Verband vertretenen Fachfirmen bereits flächendeckende Baumfällungen avisiert.

Die jetzige CDU/FDP- geführte Koalitionsregierung hat, allen fachlichen Argumenten widersprechend, einen Referentenentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes vorgelegt. Es bleibt zu hoffen, dass der öffentliche Druck und die zahlreichen Stellungnahmen, welche die geplante Gesetzesänderung aufs Schärfste kritisieren, die CDU/FDP geführte Staatsregierung zur Vernunft bringen und von der Einbringung eines Gesetzes u.a. zur Änderung des § 22 Abs. 2 NatSchG absehen lässt.

Die sächsische SPD-Landtagsfraktion wird weiter für die Beibehaltung der derzeitigen Reglungen zur kommunalen Baumschutzsatzung kämpfen!

Die SPD wird selbstverständlich die Unterschriftenaktion des BUND gegen die Änderung des bestehenden Naturschutzgesetzes unterstützen.