Viertes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen, Rede von Dr. Liane Deicke

Reden

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes, den die SPD-Fraktion hiermit einbringt, greift ein wichtiges gesellschaftliches Thema auf: den oftmals tabuisieren Bereich häuslicher Gewalt.

Jede 4. Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt. Davon berichtet eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu häuslicher Gewalt zählen unter anderem Delikte wie Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Freiheitsberaubung. Auch in Sachsen trifft häusliche Gewalt vor allem Frauen und zwar in jeder gesellschaftlichen Schicht und in allen Regionen.

Seit 2005 verzeichnen wir sachsenweit einen stetigen Anstieg der Anzeigen im Bereich häuslicher Gewalt: Kamen im Jahr 2005 genau 1436 Fälle zur Anzeige, waren es 2008 bereits 1867. Zirka 80 Prozent der Opfer sind Frauen.

Es ist davon auszugehen, dass nicht allein die Fallzahlen steigend sind, sondern dass sich auch das Anzeigeverhalten verbessert hat. Mehr Delikte kommen zur Anzeige und die Dunkelziffer sinkt.

Umso wichtiger ist es, diesen positiven Trend im Anzeigeverhalten auch als Gesetzgeber zu unterstützen. Opfer häuslicher Gewalt, die offensichtlich immer mutiger werden und durch den Gang zur Polizei ihr Leiden öffentlich machen, müssen durch uns eine entsprechende Unterstützung erfahren. Auch dadurch kann es gelingen, die Dunkelziffer noch mehr zu verringern.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Polizeigesetzes greift den wichtigen Aspekt der Wohnungsverweisung bzw. des Aufenthaltsverbots für die Täter auf. Die derzeit geltende Frist von sieben Tagen soll nach unserer Vorstellung auf vierzehn Tage (also zwei Wochen) erweitert werden.

Die bisherige Regelung trägt nach Meinung der SPD-Fraktion dem Schutz und den Interessen der Opfer nicht hinreichend Rechnung. Sieben Tage sind für die Opfer häuslicher Gewalt zu wenig Zeit, um eine solche psychische wie physische Extremsituation zu verarbeiten und eventuell weitreichende Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Familiäre Zwänge aber auch Scham und Angst stehen dem entgegen.

Diesen Frauen – es sind vor allem Frauen – soll durch unseren Gesetzentwurf mehr Zeit gegeben werden, sich ihrer Situation bewusst zu werden, Hilfe aufzusuchen und sich juristisch beraten zu lassen. Durch eine zweiwöchige Wohnungsverweisung können sie bis zur Erwirkung einer zivilrechtlichen Entscheidung vor weiteren Gewaltanwendungen effektiv geschützt werden.

Dies alles gewährleistet unser Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes.

Liebe Abgeordnete, unser Vorschlag ist nicht neu. Bereits 2004 haben wir die bundesweit übrigens längst gängige Praxis einer zweiwöchigen Wohnungsverweisung in den damaligen Koalitionsvertrag von CDU und SPD eingebracht. (Nachzulesen auf Seite 66.) Da es nicht zu einer umfassenden Novellierung des Polizeigesetzes gekommen ist, wurde auch dieser eigentlich unstrittige Punkt nicht weiter verfolgt.

Bitte unterstützen Sie die längst überfällige Gesetzesänderung und helfen Sie so, den Opfern von häuslicher Gewalt und ihren Familien die ersten Schritte in einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben zu ermöglichen.