Besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt - Bisheriges Polizeigesetz nicht ausreichend

Pressemitteilung

Anlässlich des morgigen „Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ legt die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag einen Entwurf zur längst überfälligen Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen vor. „Die bisherige Praxis von maximal sieben Tagen Wohnungsverweisung für Täter hat sich als unzureichend erwiesen“, argumentiert Deicke. „Um Opfern häuslicher Gewalt die Zeit zu geben, sich über ihre Situation bewusst zu werden und gemeinsam mit Beratungsstellen nach Auswegen zu suchen, sind zwei Wochen sinnvoll und notwendig“, fährt sie fort.

Seit 1990 ist der 25. November als Gedenktag gegen Gewalt an Frauen von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht davon aus, dass jede 4. Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt wird. Auch in Sachsen sind vor allem Frauen und Mädchen betroffen. Von 1.598 Fällen, die 2008 zur Anzeige kamen, sind zirka 80 Prozent der Opfer weiblichen Geschlechts. „Weil die Fallzahlen in Sachsen steigend sind, müssen wir darauf reagieren und die Gesetzesänderung endlich auf den Weg bringen“, ergänzt Dagmar Neukirch.